Schildern Sie mir Ihren Fall und finden Sie heraus, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Die erste Einschätzung ist bei mir selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.
So kann ich Ihnen helfen
Die Kündigung ist ein einschneidendes Erlebnis für viele Arbeitnehmer.
Doch oft erlebe ich es, dass eine Kündigung nicht wirksam ist.
Trotzdem erheben viele Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage. (STATISTIK)
Aber nur so ist es möglich, überprüfen zu lassen, ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist.
Sie müssen eine Frist einhalten. Innerhalb von drei Wochen nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, muss Klage erhoben sein.
Sonst wird auch eine unwirksame Kündigung wirksam! So hart ist der Gesetzgeber. Deshalb holen Sie sich schnell meinen Rat ein!
Kündigungen scheitern aber meist auch an anderen Mängeln, wie z.B. an der Frage wer kündigen darf, an der Form,
der Betriebsratsanhörung, an der Schwerbehindertenvertretung uvm.
Viele Menschen scheuen sich wegen einer Kündigung zum Anwalt zu gehen; wahrscheinlich weil sie die Anwaltskosten fürchten.
Doch so hoch sind diese gar nicht. Informieren Sie sich! – Auch über die Finanzierungsmöglichkeiten!
Außerdem müssen Sie die Summen sehen, die Sie entweder dadurch verdienen, dass Sie ihrenn Arbeitsplatz wieder haben (und gerade möglicherweise nicht arbeitslos sind oder werden) oder die Sie als Abfindung erstreiten können.
Informieren Sie sich jetzt. Meine erste Einschätzung ist für Sie immer kostenfrei.
Der Aufhebungsvertrag wird meist von Arbeitgebern statt einer Kündigung gewollt. Dies natürlich nicht ohne Hintergrund.
Der Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber meist risikolos. Für den Arbeitnehmer sind jedoch viele Nachteile zu befürchten.
Meist ist ein Aufhebungsvertrag mit einer Sperrzeit, mit einer Verkürzung der Kündigungsfrist oder sonstigen Nachteilen verbunden.
Daher sollten Sie zweimal prüfen, ob für Sie ein Aufhebungsvertrag in Betracht kommt – oder holen Sie sicheine kostenlose erst Einschätzung.
Viele Arbeitgeber versuchen Druck aufzubauen, in dem Sie Ihnen mit einer (fristlosen) Kündigung drohen. Sie argumentieren dann, dass doch ein Aufhebungsvertrag und ein gutes Zeugnis besser wären. Ganz ehrlich – würden Sie als Arbeitgeber bei einer wirklich wirksamen Kündigung einen Aufhebungsvertrag schließen wollen? Gar mit einer Abfindung?
Möchten Sie Alternativen zum Aufhebungsvertrag? Möchten Sie wissen, in welchen Fällen Sie einen Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit schließen können oder welche Druckmittel es von Ihrer Seite gibt ein gutes Ergebnis im Aufhebungsvertrag zu erzielen?
Auch wenn Sie bereits ihren Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, kann ich ihnen eine erste Einschätzung geben, ob Sie wieder davon loskommen oder nicht.
Meine erste Einschätzung ist für Sie immer kostenfrei.
Eine Abfindung wird meist dann gezahlt, wenn unsicher ist, ob eine Trennung des Arbeitgebers von seinen Mitarbeitern wirksam ist. Je größer deine Chance ist, dass Sie ihr Arbeitgeber nicht losbekommt, desto höher ist ihre Chance eine Abfindung zu erhalten.
Das Gesetz sieht nur in Ausnahmefällen die Zahlung einer Abfindung vor. Die Abfindung ist dann aber an strenge Voraussetzungen gebunden, die meist gar nicht vorliegen. Deshalb: lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Es gilt geprüft zu werden, ob in ihrem Fall eine Abfindung zu zahlen ist oder eine Abfindung möglich ist.
Meine erste Einschätzung ist für Sie immer kostenfrei.
Die Abmahnung ist meistens der letzte Schuss vor den Bug! Durch eine Abmahnung kündigt sich meist eine gewollte Trennung durch den Arbeitgeber an.
Die harmlose Variante ist dabei die Ermahnung. Wie viele Abmahnungen braucht es, damit der Arbeitgeber kündigen kann?
Was ist der wahre Hintergrund für die Abmahnung?
Wie verhalten Sie sich je nach Strategie nach Erhalt dieser Abmahnung?
Denn: Viele Abmahnungen sind formal oder inhaltlich falsch. Was dann zu machen ist – was dann die beste Taktik ist?
Wie können Sie die Abmahnung möglicherweise taktisch nutzen?
Auf diese Fragen gibt es individuelle Antworten. Lassen Sie sich im Rahmen meiner Ersteinschätzung sagen, ob Ihnen die Abmahnung zur Bedrohung werden kann! Meine erste Einschätzung ist für Sie immer kostenfrei.
Viele unterschätzen die Wichtigkeit des Arbeitszeugnisses für ihre eigene berufliche Zukunft. Für ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, für ihr Fortkommen.
Die Zeugnissprache ist mittlerweile teilweise inflationär; deswegen ist ein besonders gutes Zeugnis notwendig um sich heutzutage abzuheben.
Die Rechtsprechung gibt uns als gesetzliche Vorgabe die Note „drei“ ohne Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel vor.
Welche Chance hätten Sie mit einem solchen Zeugnis?
Ich geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Zeugnisses und biete ihnen darüber hinaus noch eine bislang einzigartige, unschlagbare Dienstleistung an – aber nur, wenn Sie das möchten!
Meine erste Einschätzung ist für Sie immer kostenfrei.
Unter dieser Rubrik stehen wir Ihnen für alle anderen arbeitsrechtlichen Fragen (z.B. Entgelt, Teilzeit, Schwangerschaft/ Elternzeit, Arbeitszeit, Diskriminierung, Schwerbehinderung im Arbeitsrecht usw.) zur Verfügung. Hier können Sie – wenn Sie Arbeitnehmer sind – kostenlos ihr Anliegen schildern.
Wir melden uns dann.
Doch bitte bedenken Sie; als Anwalt bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet!
WICHTIG: Deine Angaben werden selbstverständlich NIEMALS an irgendwelche Dritte weiter gegeben und absolut diskret und vertraulich behandelt.
WICHTIG: Durch die Angabe ihrer persönlichen Daten kommt noch KEIN VERTRAG zustande, es ist absolut unverbindlich!
Meine erste Einschätzung ist für Sie immer kostenfrei.
Bestreiten Sie Ihre Kämpfe nicht alleine
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Adresse und Kontakt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jörg Sticher
Jagdfeldring 1
85540 Haar bei München
T. 089 379 44 705
F. 089 379 44 706
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